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  4. Krankheit und Beurlaubung

Krankheit und Beurlaubung

Schriftliche Entschuldigung

Bei Erkrankung bitten wir darum, dass das Kind am ersten Tag der Krankheit vor Beginn des Unterrichts telefonisch (im richtigen Schulgebäude) entschuldigt wird. Sie erreichen die Kollegiumszimmer wie folgt: 02843/905611 (Klassen 1+2 Budberg), 02843/1401 (Klassen 3+4 Budberg), 02844/665 (KLassen 1-4 Orsoy). Im Anschluss an die Krankheit bitten wir um eine schriftliche Entschuldigung.

Kann ein Kind aufgrund einer Erkrankung nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen, so geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Es soll dann während der Sport- oder Schwimmstunden in der Schule verbleiben. Ein „Späterkommen“ oder „Frühergehen“ ist nicht gestattet. Bei längerfristigen Erkrankungen benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung.

Ansteckende Krankheiten

Wenn das Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann die Schule besucht, kann es andere Kinder, Lehrer/-innen bzw. Betreuerinnen anstecken und Folgeerkrankungen auslösen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie hier über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, so wie es das Infektionsschutzgesetz vorsieht:

Das Gesetz bestimmt, dass ein Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  • es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird (z.B. Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose).
  • eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann (z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung).
  • ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Zusätzlich sind Sie zur unverzüglichen Mitteilung an uns verpflichtet. Hieraus erwachsen Ihnen keine Nachteile, im Gegenteil: Auf Grund Ihrer Information werden Maßnahmen ergriffen, um den Kopflausbefall in der Klasse Ihres Kindes zu tilgen und die Kinder vor einem erneuten Befall zu schützen.

Wir bitten Sie, bei ernsthaften Erkrankungen des Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen und uns dementsprechend zu benachrichtigen.

Beurlaubungen

Soll ein Kind an einem oder an mehreren Tagen aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden, so richten die Eltern bitte einen entsprechenden Antrag an die Schule.

„Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich und, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.“ (RdErl. d. Kultusministeriums v. 26.03.1980).

Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.

Kind richtig angezogen?

Nächste Termine

Elternsprechtagswochen
Alle Klassen
26. Sep. 2025 bis 28. Nov. 2025
Herbstferien
Alle Klassen
13. Okt. 2025 bis 25. Okt. 2025
Schulschluss nach der 4. Stunde
Alle Klassen
27. Okt. 2025 | 08:15 - 11:40
verkürzter Unterricht
Alle Klassen
03. Nov. 2025 | 08:15 - 09:45
Martinszug in Orsoy
Schulveranstaltung
06. Nov. 2025
Martinszug in Budberg
Schulveranstaltung
11. Nov. 2025
Bundesweiter Vorlesetag
Schulveranstaltung
21. Nov. 2025 | 08:15 - 11:40
Weihnachtsmarkt in Budberg
Alle Klassen
29. Nov. 2025 bis 30. Nov. 2025

Die Korrespondenzadresse lautet:

Städt. GGS am Rheinbogen
Rheinkamper Str. 27
47495 Rheinberg

Die Schule ist wie folgt erreichbar:

E-Mail: schule@ggs-am-rheinbogen.de
Tel.: (02843) 2571
Fax: (02843) 907983

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